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Tipps

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Ist ein Baby unterwegs, bringt das viel Freude, aber auch einige neue Aufgaben und Formalitäten mit sich. Diese sind erst einmal lästig, aber wenn Sie sich an unsere Checkliste halten, erleichtert es Ihnen die Organisation. Denn um staatliche Unterstützungen wie das Elterngeld zu erhalten, gilt es wichtige Fristen zu beachten.

Wann was beantragen?

Das Baby auf dem Ultraschall bewundern, die Erstausstattung einkaufen, eine Babyparty planen das alles macht die Vorfreude auf den Nachwuchs noch größer. Was weniger Spaß macht, sind die Formalitäten, die bei der Geburt eines Babys beachtet werden müssen.

Wenn Ihr Baby erst einmal auf der Welt ist, wird es viel aufreibender sein, sich um den „Papierkram" zu kümmern. Beschäftigen Sie sich besser rechtzeitig mit den organisatorischen Dingen rund um Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld. Dann ist der Aufwand gar nicht so groß, wie Sie es sich vielleicht vorstellen.

Wir haben Ihnen einen „Elternfahrplan" zusammengestellt, damit Sie alles im Überblick haben.

Auf einen Blick: Termine und Fristen

Bereits jetzt ist in vielen städtischen Kinderkrippen eine Anmeldung möglich – kümmern Sie sich frühzeitig darum, denn oft gibt es lange Wartefristen.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber (Vorgesetzten und Personalabteilung) über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin. Erst dann kann Ihr Arbeitgeber die Einhaltung der Mutterschutzfristen für Sie sicherstellen.  

Tipp: Nach der 12. Schwangerschaftswoche ist ein guter Zeitpunkt, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren. Zuerst sollten Sie mit Ihren Vorgesetzten und erst danach mit Ihren Kollegen sprechen. Auch ist es sinnvoll, ein zweites Gespräch circa 3-4 Monate vor dem Geburtstermin zu planen, um Ihre Pläne zum beruflichen Wiedereinstieg zu besprechen – und diese am besten schriftlich festzuhalten.¹

Beantragen Sie Mutterschaftsgeld – wenn Sie gesetzlich versichert sind bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie privat versichert oder geringfügig beschäftigt sind beim Bundesversicherungsamt.²

Sie benötigen dafür von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin. Diese erhalten Sie in 2 Ausgaben. Eine dient zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber zur Beantragung des Arbeitgeberzuschusses. Dieser steht Ihnen zu, wenn Ihr Nettogehalt über 390 EUR im Monat liegt. Die zweite Ausfertigung senden Sie an Ihre Krankenkasse ergänzt um Ihre Kontoverbindung sowie Angaben zu Ihrem Arbeitgeber und das Beschäftigungsverhältnis. Unterschrift bitte nicht vergessen!

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Jetzt beginnt die Mutterschutzfrist und Sie sind von der Arbeit freigestellt.

Senden Sie je eine Kopie der Geburtsurkunde an die Personalabteilung und die Krankenkasse. Beantragen Sie Kindergeld, ändern Sie Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale und melden Sie Ihr Baby in einer Kinderbetreuungseinrichtung an.

Beantragen Sie Elterngeld so früh wie möglich nach der Geburt. Eine rückwirkende Zahlung für 3 Monate ist jedoch möglich.³

Informieren Sie die Personalabteilung über eine Rückkehr in Ihre bisherige Tätigkeit oder stellen Sie schriftlich den Elternzeitantrag bei Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie die Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz beginnen wollen. Sie müssen Ihren Antrag frühestens 8, aber nicht später als 7 Wochen vor dem geplanten Antritt beim Arbeitgeber einreichen, damit der besondere Kündigungsschutz ab Antragseingang bis zum Ende der Elternzeit besteht. Stellen Sie gegebenenfalls den Antrag auf Familienversicherung.

In der Regel endet der Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlings- oder Frühgeburten sind es 12 Wochen nach der Geburt).

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten und informieren Sie die Personalabteilung schriftlich über Ihre Rückkehr oder stellen Sie gegebenenfalls den Antrag auf Teilzeit oder auf eine Verlängerung der Elternzeit. Übrigens darf ein Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit aus den ersten 3 Lebensjahren des Kindes übernommen und später – vor dem 8. Geburtstag – genutzt werden. Ihre Elternzeit nach dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber einreichen.⁴

Quellen

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