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Papa mit zwei Kindern

Zweite Schwangerschaft

Elterngeld und Elternzeit beim zweiten Kind

Elterngeld, Elternzeit, Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus: Auch wenn Sie bereits während Ihrer ersten Schwangerschaft Anträge auf Elterngeld und Elternzeit gestellt haben, kann diese Begriffsvielfalt zunächst einschüchtern. Wir haben das Wesentliche noch einmal für Sie zusammengefasst und um ein paar hilfreiche Tipps ergänzt, die besonders interessant sind, wenn Sie das zweite Kind erwarten.

Elterngeld

Viele Eltern wünschen sich, so viel Zeit wie möglich mit ihren Kindern verbringen und sie bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereiten zu können. Wenn die Kinder noch sehr klein sind, ist das jedoch keine leichte Aufgabe, besonders wenn man gleichzeitig beruflich vorankommen möchte. In Deutschland haben Sie als Eltern finanzielle und arbeitszeitliche Gestaltungsmöglichkeiten, die es Ihnen erleichtern sollen, Ihrem Kind einen starken Start ins Leben zu ermöglichen.

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es in Deutschland das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), worin der Bezug des sogenannten Elterngeldes geregelt wird. Seither können Eltern nach der Geburt ihres Kindes (egal, ob es das erste, zweite oder fünfte ist) Elterngeld beziehen, um ihre Einkommensausfälle auszugleichen, wenn sie für die Kindererziehung ihre Arbeit unterbrechen oder reduzieren.

Basis-Elterngeld

Das einkommensabhängige Elterngeld steht einem Elternteil grundsätzlich für 12 Monate zur Verfügung. Bezieht auch der Partner für mindestens 2 Monate Elterngeld, dann erhöht sich der gemeinsame Anspruch auf 14 Monatsbeiträge. Die Aufteilung der Elterngeldmonate ist dabei den Eltern überlassen und kann individuell entschieden werden (z. B. Mutter 10 Monate / Vater 2 Monate oder Mutter und Vater je 7 Monate oder Mutter 8 Monate / Vater 6 Monate).1

Aptamil sub mum mother with baby and toddler

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate

Seit dem 01.01.2015 gibt es neben dem Basis-Elterngeld das sogenannte ElterngeldPlus. Es soll Müttern und Vätern erleichtern, ihre Elternzeit mit Teilzeitarbeit zu verknüpfen. Zudem soll es die Wahlmöglichkeiten, wie sie die Kinderbetreuung in den ersten Lebensjahren gestalten wollen, verbessern.

Arbeiten Sie nach der Geburt Ihres Kindes in Teilzeit, dann können Sie aus 1 Monat Basis-Elterngeld 2 Monate ElterngeldPlus machen. Sie können also die Bezugsdauer Ihres Elterngeldes verlängern.

Arbeiten beide Elternteile parallel 4 Monate lang zwischen 25 bis 30 Wochenstunden in Teilzeit, dann erhalten sie zusätzlich 4 sogenannte Partnerschaftsbonusmonate, also 4 Monate zusätzlich ElterngeldPlus.

Mit dem ElterngeldPlus können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld von 14 auf 28 Monate ausdehnen. Nehmen Sie zusätzlich auch die Partnerschaftsmonate in Anspruch, kommen Sie auf insgesamt 36 Monatsbeiträge Elterngeld.2

Berechnet sich das Elterngeld beim zweiten Kind anders?

Auch beim zweiten Kind ist das durchschnittliche Erwerbseinkommen des antragstellenden Elternteils in den letzten 12 Monaten vor der Geburt ausschlaggebend für die Berechnung des Elterngeldes. Für viele Paare, die nach der Geburt ihres ersten Kindes beruflich zurückgetreten sind und Einkommensausfälle hatten, heißt das möglicherweise, dass das Elterngeld dieses Mal geringer ausfällt.

Eine gute Nachricht gibt es jedoch: Falls Sie im 12-monatigen Bemessungszeitraum für das ältere Kind Elterngeld bezogen haben, gilt dieses nicht als Erwerbseinkommen und die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen.

Festgelegt ist dieser Sachverhalt in § 2b Abs. 1 Nr. 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Der Bemessungszeitraum verschiebt sich in diesem Fall weiter in die Vergangenheit und so kann unter Umständen das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes in die Berechnung des Elterngeldes für das nächste Kind einfließen.

Für manche Paare, die ihre Kinder sehr kurz nacheinander bekommen, kann das heißen, dass das Elterngeld bei beiden Kindern gleich oder ähnlich hoch ausfällt.

Sollten Sie nach Ihrem ersten Kind in Teilzeit gearbeitet haben, dann fließt natürlich auch dieses Einkommen in die Berechnung ein. In jedem Fall steht Ihnen ein Mindestsatz von 300 € zu. Der Höchstsatz beträgt 1800 €.

Lebt ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren (oder 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren) während der Elternzeit im Haushalt, gibt es zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 € beim Basis-Elterngeld oder 37,50 € beim ElterngeldPlus.3

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Elternzeit

Elternzeit können Eltern in Anspruch nehmen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dazu zählen neben Voll- und Teilzeitbeschäftigung auch Ausbildung und Heimarbeit. Die Elternzeit ermöglicht es Ihnen, Ihre Arbeitszeit nach der Geburt Ihres Kindes für maximal 3 Jahre zu reduzieren bzw. Ihre Arbeit ganz zu unterbrechen. Ihr Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen. Ausgenommen sind befristete Beschäftigungen, die innerhalb der Elternzeit enden.

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber beantragt und von diesem auch genehmigt werden. Sie als Eltern haben jedoch grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf maximal 3 Jahre Elternzeit, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren muss.

Eltern von nach dem 1.7.2015 geborenen Kindern können ihre Elternzeit in bis zu 3 Teilabschnitte aufteilen. Ein Anteil von bis 24 Monaten Elternzeit darf aus den ersten 3 Lebensjahren des Kindes übernommen und später – vor dessen 8. Geburtstag – genutzt werden.

Beide Elternteile können zeitgleich, überlappend oder nacheinander Elternzeit nehmen. Nicht beanspruchte Elternzeit kann jedoch nicht auf den Partner übertragen werden.

Während der Elternzeit können Sie maximal 30 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten und Sie sind pflicht- oder familienversichert.

Elternzeit, die Sie innerhalb der ersten 3 Lebensjahre Ihres Kindes beanspruchen möchten, müssen Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich einreichen. Ihre Elternzeit nach dem 3. Geburtstag müssen Sie spätestens 13 Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber einreichen. Sobald Ihr Antrag vom Arbeitgeber entgegengenommen wurde, gilt der Kündigungsschutz bis zum Ende der gewährten Elternzeit.4

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld: Wann was beantragen?

Mit unserer Terminübersicht haben Sie alle Fristen im Blick und können Anträge rechtzeitig einreichen. Mehr erfahren.

Weitere Informationen und Beratung

Wenden Sie sich für eine persönliche Beratung an eine Elterngeldstelle oder eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Für ausführliche Informationen zum Elterngeldantrag, zu den Voraussetzungen und zur Berechnung Ihres Elterngeldes ist die offizielle Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: familien-wegweiser.de zu empfehlen.5

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